Prugberger, Tamás2021-06-282021-06-282013-01-02Debreceni Jogi Műhely, Évf. 10 szám 1 (2013) , 45-501787-775Xhttps://hdl.handle.net/2437/318202Diesem rechtsphilosophischen Beitrag beschäftigt sich mit dem Kontaktsystem, das zwischen den Natur-, und Gesellschaftsgesetze, außer dem noch den juristischen Gesetze aufsteht. Der Verfasser in diesem Zusammenhang untersucht die natur-, und gesellschaftswissenschaftlichen Forschungserfolge, die philosophischen, rechtsphilosophischen und die rechtsgeschichtlichen Werke eben so wie, die gesellschaftlichen und rechtlichen Praxis auch. Aus dieser Untersuchung die Schlussfolgerung vom Verfasser ist die Folgende: Die rechtlichen Gesetze und Rechtsregelungen, die der Mensch mit dem Macht im politischen Praxis verfasst, müssen die natur-, und wirtschaftsgesetzliche Anforderungen im Anspruch nehmen. Diese Ansprüche fassen die globale Umweltgesetze, Pflanzen-, und Tiernaturgesetze und in der menschlichen Gesellschaft die soziologische, politische und sozialpsychologische Gesetze um, die unabhängig von der Menschheit wirken. Deswegen die juristischen Gesetze müssen zu diesen objektiv wirkenden Gesetzen anpassen. Diese Objektivsgesetze widerspiegeln im sog. Naturrecht, das mit dem Positivsrecht harmonisieren soll. Wenn diese Harmonisierung fehlt, das Positivsrecht widerspricht der allgemeinen Interesse von der Gesellschaft.Diesem rechtsphilosophischen Beitrag beschäftigt sich mit dem Kontaktsystem, das zwischen den Natur-, und Gesellschaftsgesetze, außer dem noch den juristischen Gesetze aufsteht. Der Verfasser in diesem Zusammenhang untersucht die natur-, und gesellschaftswissenschaftlichen Forschungserfolge, die philosophischen, rechtsphilosophischen und die rechtsgeschichtlichen Werke eben so wie, die gesellschaftlichen und rechtlichen Praxis auch. Aus dieser Untersuchung die Schlussfolgerung vom Verfasser ist die Folgende: Die rechtlichen Gesetze und Rechtsregelungen, die der Mensch mit dem Macht im politischen Praxis verfasst, müssen die natur-, und wirtschaftsgesetzliche Anforderungen im Anspruch nehmen. Diese Ansprüche fassen die globale Umweltgesetze, Pflanzen-, und Tiernaturgesetze und in der menschlichen Gesellschaft die soziologische, politische und sozialpsychologische Gesetze um, die unabhängig von der Menschheit wirken. Deswegen die juristischen Gesetze müssen zu diesen objektiv wirkenden Gesetzen anpassen. Diese Objektivsgesetze widerspiegeln im sog. Naturrecht, das mit dem Positivsrecht harmonisieren soll. Wenn diese Harmonisierung fehlt, das Positivsrecht widerspricht der allgemeinen Interesse von der Gesellschaft.application/pdfAz ember alkotta szabályok és azok objektív korlátaifolyóiratcikkOpen AccessDebreceni Jogi Műhelyhttps://doi.org/10.24169/DJM/2013/1/4Debreceni Jogi Műhely110DJM1786-5158