légi közlekedés bevonása a közösségi kibocsátás-kereskedelmi rendszerbe

dc.contributor.authorHorváth, Szilvia
dc.date.accessioned2021-06-28T11:51:54Z
dc.date.available2021-06-28T11:51:54Z
dc.date.issued2006-04-01
dc.description.abstractNach der Einführung des Emissionshandels auf gemeinschaftlicher Ebene vor etwa einem Jahr hat sich die Europäische Kommission für die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Systems entschlossen. Da der Luftverkehr und damit die Emissionen aus dem Luftverkehr dermaßen – trotz der technischen Fortschritte – gestiegen sind, sind über die verschiedenen möglichen Instrumente nachzudenken, mit denen im weiteren die negativen Auswirkungen der Treibhausgasemissionen – anfangs nur die Kohlendioxid – aus dem Luftverkehr zu vermeiden sind. Hier können technischen, ökonomischen Lösungen in Frage kommen, doch scheint heute die Einbeziehung des Luftverkehrs ins Emissionshandelssystem am effektivsten zu sein. Damit kann ein Instrument, das sowohl regulatorische, als auch ökonomische Elemente enthält, eingeführt werden. Wegen der eigenartigen Eigenschaften des Luftverkehrs tauchen rechtliche Probleme auf, die von der Kommission baldmöglichst gelöst werden müssen. Solche sind die Kompatibilität einer eventuellen Einbeziehung in das Handelssystem mit dem Chicagoer Abkommen, das die internationale Zivilluftfahrt behandelt und damit Verpflichtungen nicht nur für die Vertragsparteien aus der Europäischen Union, sondern auch für weitere Staaten bestimmt. Die Kompatibilität der Einbeziehung ist auch im Zusammenhang mit dem Kyotoer Protokoll zu überprüfen, nach dem wegen dem Sonderstatus des internationalen Luftverkehrs die internationalen Luftverkehrsemissionen nicht den nationalen Emissionen der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls zugeordnet sind. Vor der Erweiterung des Systems ist auch der Kreis der Verpflichteten festzustellen, wobei auch an die geographische Reichweite des Luftverkehrs und die wettbewerbsrechtliche Aspekte zu denken ist. Als weiteres beschreibt der Aufsatz die Frage der Erhebung einer Mineralölsteuer auf Kerosin (sog. „Kerosin-Steuer”) auch für die gewerbliche Luftfahrt, damit die bisherigen steuerlichen Vergünstigungen für den Luftverkehr abgebaut werden könnten. Im Aufsatz wird von der ICAO (International Civil Aviation Organization) erarbeiteten drei Systeme vorgestellt, nach denen die Emissionen aus dem Luftverkehr in Betracht werden können, unter denen sich sowohl die ICAO, als auch die Europäische Gemeinschaft für das offenes System ausgesprochen haben. Schließlich werden die eventuellen direkten Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem behandelt.en
dc.description.abstractNach der Einführung des Emissionshandels auf gemeinschaftlicher Ebene vor etwa einem Jahr hat sich die Europäische Kommission für die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Systems entschlossen. Da der Luftverkehr und damit die Emissionen aus dem Luftverkehr dermaßen – trotz der technischen Fortschritte – gestiegen sind, sind über die verschiedenen möglichen Instrumente nachzudenken, mit denen im weiteren die negativen Auswirkungen der Treibhausgasemissionen – anfangs nur die Kohlendioxid – aus dem Luftverkehr zu vermeiden sind. Hier können technischen, ökonomischen Lösungen in Frage kommen, doch scheint heute die Einbeziehung des Luftverkehrs ins Emissionshandelssystem am effektivsten zu sein. Damit kann ein Instrument, das sowohl regulatorische, als auch ökonomische Elemente enthält, eingeführt werden. Wegen der eigenartigen Eigenschaften des Luftverkehrs tauchen rechtliche Probleme auf, die von der Kommission baldmöglichst gelöst werden müssen. Solche sind die Kompatibilität einer eventuellen Einbeziehung in das Handelssystem mit dem Chicagoer Abkommen, das die internationale Zivilluftfahrt behandelt und damit Verpflichtungen nicht nur für die Vertragsparteien aus der Europäischen Union, sondern auch für weitere Staaten bestimmt. Die Kompatibilität der Einbeziehung ist auch im Zusammenhang mit dem Kyotoer Protokoll zu überprüfen, nach dem wegen dem Sonderstatus des internationalen Luftverkehrs die internationalen Luftverkehrsemissionen nicht den nationalen Emissionen der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls zugeordnet sind. Vor der Erweiterung des Systems ist auch der Kreis der Verpflichteten festzustellen, wobei auch an die geographische Reichweite des Luftverkehrs und die wettbewerbsrechtliche Aspekte zu denken ist. Als weiteres beschreibt der Aufsatz die Frage der Erhebung einer Mineralölsteuer auf Kerosin (sog. „Kerosin-Steuer”) auch für die gewerbliche Luftfahrt, damit die bisherigen steuerlichen Vergünstigungen für den Luftverkehr abgebaut werden könnten. Im Aufsatz wird von der ICAO (International Civil Aviation Organization) erarbeiteten drei Systeme vorgestellt, nach denen die Emissionen aus dem Luftverkehr in Betracht werden können, unter denen sich sowohl die ICAO, als auch die Europäische Gemeinschaft für das offenes System ausgesprochen haben. Schließlich werden die eventuellen direkten Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem behandelt.hu
dc.formatapplication/pdf
dc.identifier.citationDebreceni Jogi Műhely, Évf. 3 szám 2 (2006) ,
dc.identifier.eissn1786-5158
dc.identifier.issn1787-775X
dc.identifier.issue2
dc.identifier.jatitleDJM
dc.identifier.jtitleDebreceni Jogi Műhely
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/2437/318422en
dc.identifier.volume3
dc.languagehu
dc.relationhttps://ojs.lib.unideb.hu/DJM/article/view/6497
dc.rights.accessOpen Access
dc.rights.ownerDebreceni Jogi Műhely
dc.titlelégi közlekedés bevonása a közösségi kibocsátás-kereskedelmi rendszerbehu
dc.typefolyóiratcikkhu
dc.typearticleen
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