eingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG) társasági forma megszűnése Ausztriában

dc.contributor.authorSzikora, Veronika
dc.date.accessioned2021-06-28T11:51:22Z
dc.date.available2021-06-28T11:51:22Z
dc.date.issued2009-01-01
dc.description.abstractNach mehr als zweijähriger Gesetzeswerdung wurde im Herbst 2005 das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) im Parlament beschlossen und damit das bisherige Handelsgesetzbuch reformiert. Es gibt nur mehr zwei im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaftsformen, und zwar die Offene Gesellschaft (OG; früher OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Eine OEG oder KEG kann nur mehr bis zum 31.12.2006 gegründet werden. Eine am 1.1.2007 bestehende OEG oder KEG wird automatisch zur OG, KG und muss bis zum 31.12.2009 ihren Rechtsformzusatz im Firmenwortlaut entsprechend abändern. Für eine bestehende OHG sieht das Gesetz keine Anpassung des Firmenwortlautes vor. Die Einführung des neuen Unternehmergesetzbuches (UGB) mit Wirkung zum 1.1.2007 bedeutet das „Aus“ für OEG´s und KEG´s. Dies bedeutet, dass bestehende OEG´s und KEG´s bis zum Jänner 2010 den Rechtsformzusatz „OG oder KG“ entsprechend anpassen müssen. Dies geschieht gebührenfrei. Der Zusatz „OHG“ darf weiterhin geführt werden. Neu ist, dass die im Unternehmensgesetzbuch geregelten eingetragenen Personengesellschaften zu jedem Zweck gegründet werden können, egal ob gewerblich, freiberuflich, land- und forstwirtschaftlich oder nicht unternehmerisch.en
dc.description.abstractNach mehr als zweijähriger Gesetzeswerdung wurde im Herbst 2005 das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) im Parlament beschlossen und damit das bisherige Handelsgesetzbuch reformiert. Es gibt nur mehr zwei im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaftsformen, und zwar die Offene Gesellschaft (OG; früher OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Eine OEG oder KEG kann nur mehr bis zum 31.12.2006 gegründet werden. Eine am 1.1.2007 bestehende OEG oder KEG wird automatisch zur OG, KG und muss bis zum 31.12.2009 ihren Rechtsformzusatz im Firmenwortlaut entsprechend abändern. Für eine bestehende OHG sieht das Gesetz keine Anpassung des Firmenwortlautes vor. Die Einführung des neuen Unternehmergesetzbuches (UGB) mit Wirkung zum 1.1.2007 bedeutet das „Aus“ für OEG´s und KEG´s. Dies bedeutet, dass bestehende OEG´s und KEG´s bis zum Jänner 2010 den Rechtsformzusatz „OG oder KG“ entsprechend anpassen müssen. Dies geschieht gebührenfrei. Der Zusatz „OHG“ darf weiterhin geführt werden. Neu ist, dass die im Unternehmensgesetzbuch geregelten eingetragenen Personengesellschaften zu jedem Zweck gegründet werden können, egal ob gewerblich, freiberuflich, land- und forstwirtschaftlich oder nicht unternehmerisch.hu
dc.formatapplication/pdf
dc.identifier.citationDebreceni Jogi Műhely, Évf. 6 szám 1 (2009) ,
dc.identifier.eissn1786-5158
dc.identifier.issn1787-775X
dc.identifier.issue1
dc.identifier.jatitleDJM
dc.identifier.jtitleDebreceni Jogi Műhely
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/2437/318337en
dc.identifier.volume6
dc.languagehu
dc.relationhttps://ojs.lib.unideb.hu/DJM/article/view/6350
dc.rights.accessOpen Access
dc.rights.ownerDebreceni Jogi Műhely
dc.titleeingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG) társasági forma megszűnése Ausztriábanhu
dc.typefolyóiratcikkhu
dc.typearticleen
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