tulajdonhoz való jog védelmének kialakulása

Dátum
2013-01-02
Szerzők
Andorkó, Imre
Folyóirat címe
Folyóirat ISSN
Kötet címe (évfolyam száma)
Kiadó
Absztrakt

Ein wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentum ermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigsten Instituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in den Verfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehr Jahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen des grundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studie beschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete, effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen Staaten Westeuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetreten hat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristisch hohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach der Wende 1989/90 entwickeln müssen.


Ein wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentum ermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigsten Instituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in den Verfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehr Jahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen des grundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studie beschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete, effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen Staaten Westeuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetreten hat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristisch hohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach der Wende 1989/90 entwickeln müssen.

Leírás
Kulcsszavak
Forrás
Debreceni Jogi Műhely, Évf. 10 szám 1 (2013) , 1-23