Entwicklung des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes

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Debreceni Egyetem Állam- és Jogtudományi Kar
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Ein wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentumermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigstenInstituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in denVerfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehrJahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen desgrundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studiebeschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen desverfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete,effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen StaatenWesteuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetretenhat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristischhohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach derWende 1989/90 entwickeln müssen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentumermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigstenInstituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in denVerfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehrJahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen desgrundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studiebeschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen desverfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete,effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen StaatenWesteuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetretenhat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristischhohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach derWende 1989/90 entwickeln müssen.
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