Entwicklung des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes

dc.creatorAndorkó, Imre
dc.date2013-01-02
dc.date.accessioned2021-06-28T11:50:32Z
dc.date.available2021-06-28T11:50:32Z
dc.descriptionEin wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentumermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigstenInstituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in denVerfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehrJahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen desgrundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studiebeschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen desverfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete,effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen StaatenWesteuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetretenhat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristischhohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach derWende 1989/90 entwickeln müssen.
dc.descriptionEin wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentumermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigstenInstituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in denVerfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehrJahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen desgrundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studiebeschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen desverfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete,effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen StaatenWesteuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetretenhat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristischhohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach derWende 1989/90 entwickeln müssen.
dc.formatapplication/pdf
dc.identifierhttps://ojs.lib.unideb.hu/DJM/article/view/5994
dc.identifier10.24169/DJM/2013/1/1
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/2437/318199
dc.languagehun
dc.publisherDebreceni Egyetem Állam- és Jogtudományi Kar
dc.relationhttps://ojs.lib.unideb.hu/DJM/article/view/5994/5604
dc.rightsCopyright (c) 2020 Debreceni Jogi Műhely
dc.rightshttps://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0
dc.sourceDebreceni Jogi Műhely; Vol. 10 No. 1 (2013); 1-23
dc.sourceDebreceni Jogi Műhely; Évf. 10 szám 1 (2013); 1-23
dc.source1786-5158
dc.source1787-775X
dc.titleEntwicklung des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes
dc.titleA tulajdonhoz való jog védelmének kialakulása
dc.typeinfo:eu-repo/semantics/article
dc.typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion
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