tulajdonhoz való jog védelmének kialakulása

dc.contributor.authorAndorkó, Imre
dc.date.accessioned2021-06-28T11:50:32Z
dc.date.available2021-06-28T11:50:32Z
dc.date.issued2013-01-02
dc.description.abstractEin wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentum ermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigsten Instituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in den Verfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehr Jahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen des grundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studie beschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete, effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen Staaten Westeuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetreten hat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristisch hohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach der Wende 1989/90 entwickeln müssen.en
dc.description.abstractEin wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentum ermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigsten Instituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in den Verfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehr Jahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen des grundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studie beschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete, effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen Staaten Westeuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetreten hat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristisch hohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach der Wende 1989/90 entwickeln müssen.hu
dc.formatapplication/pdf
dc.identifier.citationDebreceni Jogi Műhely, Évf. 10 szám 1 (2013) , 1-23
dc.identifier.doihttps://doi.org/10.24169/DJM/2013/1/1
dc.identifier.eissn1786-5158
dc.identifier.issn1787-775X
dc.identifier.issue1
dc.identifier.jatitleDJM
dc.identifier.jtitleDebreceni Jogi Műhely
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/2437/318199en
dc.identifier.volume10
dc.languagehu
dc.relationhttps://ojs.lib.unideb.hu/DJM/article/view/5994
dc.rights.accessOpen Access
dc.rights.ownerDebreceni Jogi Műhely
dc.titletulajdonhoz való jog védelmének kialakulásahu
dc.typefolyóiratcikkhu
dc.typearticleen
Fájlok
Eredeti köteg (ORIGINAL bundle)
Megjelenítve 1 - 1 (Összesen 1)
Nincs kép
Név:
PDF
Méret:
352.53 KB
Formátum:
Adobe Portable Document Format